Wir unterstützen deine Ideen
Für Mitgliedsvereine, Turnkreise/-bezirke und Fachbereiche des Niedersächsischen Turner-Bundes und deren Kooperationspartner*innen bieten wir finanzielle Unterstützung bei Bewegungsprojekten und Veranstaltungen an.
Ihr seid auf der Suche nach weiteren Förderern?
Dann nutzt diese interaktive Handreichung des Niedersächsischen Turner-Bundes für Turn- und Sportvereine zur Übersicht der vielfältigen Fördermöglichkeiten in Niedersachsen.
In der Projektförderung könnt ihr eurer Kreativität freien Lauf lassen. Wir wünschen uns Projekte in denen ihr Kinder und Familien für alltägliche Bewegung begeistert. Unsere Förderbereiche und bereits geförderte Projekte unterstützen euch bei der Ideenfindung. Und wenn ihr gar nicht weiter wisst, aber unbedingt ein Projekt zur Kinderbewegung machen möchtet, kontaktiert uns gerne.
Innovative Aktionen und Initiativen, die Bewegung in Alltagssituationen ermöglichen und Bewegung an alltägliche Orte verlagern.
Beispiele:
spezielle Angebote für Familien, digitale Bewegungsangebote, Konzeption und Nutzung von Bewegungsräumen, etc.
Vernetzung von Akteuren und Organisationen, um die Weiterentwicklung bestehender Bewegungsangebote in den Alltag hinein zu ermöglichen. Beispiele:
gemeinsame Bewegungstage von Vereinen mit Kitas/Schulen, Pausenbewegung, etc.
Initiativen, die in Form von Broschüren, Unterrichtsmaterialien oder Fortbildungen Konzepte zur Bewegung im Kinderalltag unterstützen.
Beispiele:
städtisches Bewegungskonzept, Angebot von Schulungen für pädagogischen Fachkräfte, etc.
Aktionen, die die Wichtigkeit von Kinderbewegung in der Bevölkerung und bei Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft verdeutlichen. Beispiele:
Symposien, Podiumsdiskussionen, Messen, etc.
Die alleinige Anschaffung von Großgeräten, Fahrzeugen oder Material ist von der Förderung ausgeschlossen, insofern die Anschaffung nicht Bestandteil eines Gesamtprojektes ist.
Für große Bauvorhaben (Turnhallen, Beachvolleyballfeld) können auch im Rahmen eines Projektes keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Veranstaltungen ohne Anschluss an ein Gesamtprojekt können nur über das Förderprogramm Erlebnis-Pfad beantragt werden.
Maßnahmen, die rein auf den Wettkampsport bezogen sind, können nicht gefördert werden.
Private Einzelpersonen und Organisationen ohne Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid können von uns nicht gefördert werden.
Maßnahmen mit kommerziellem und wirtschaftlichen Charakter werden nicht unterstützt.
Bitte beachte, dass du nur als Mitgliedsverein, Turnkreis/-bezirk oder Fachbereich des Niedersächsischen Turner-Bundes sowie in Kooperation mit einer der genannten Organisationen einen Förderantrag bei uns stellen kannst.
Lies dir die Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten sorgfältig durch und überprüfe, ob euer Vorhaben alle Kriterien erfüllt.
Nimm bestenfalls vorab telefonisch Kontakt zu uns auf oder schicke uns eine Skizze deines Vorhabens per E-Mail.
Bitte bereite vorab folgende Dateien zum Hochladen vor und nutze ggfs. unsere Vorlagen:
Fülle das von uns zur Verfügung gestellte Antragsformular über Google Forms online aus. Bitte reicht Anträge für die Projektförderung rechtzeitig vor der nächsten
Antragsfrist ein. Bitte achtet darauf, dass euer Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat.
Falls ihr kein Google-Konto habt, sprecht uns gerne an!
Du erhältst nach Absenden deines Antrags eine Eingangsbestätigung mit den Inhalten deines Antrags an deine E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen kommen wir noch einmal auf dich zu.
Ansonsten entscheidet der Vorstand in seiner nächsten Sitzung über deinen Antrag und wir melden uns zeitnah mit einer Entscheidung.
Sollte sich zwischenzeitlich etwas an deinen Plänen ändern, nimm gerne Kontakt zu uns auf oder sende uns aktuelle Unterlagen per E-Mail.
Dann leg hier sofort online los!
Mit den erforderlichen finanziellen Mitteln und der Unterstützung durch unser Know-how und unsere Best-Practice-Lösungen kann dich nichts mehr aufhalten.
Für eine Förderung durch die Niedersächsische Kinderturnstiftung gelten die aktuellen Förderrichtlinien.
Bitte bereite vorab folgende Dateien zum Hochladen vor:
für Vorhaben mit Startdatum ab August 2024
Projekte mit Projektstart vor August 2024 kontaktieren bitte zunächst unsere Geschäftsstelle! Vielen Dank!
Tut uns leid. Dein Antrag kann erst in der nächsten Sitzung berücksichtigt werden. In Kürze erfährst du hier, wann das ist.
Falls ihr kein Google-Konto habt, sprecht uns gerne an!
Im Förderprogramm Erlebnis-Pfad unterstützen wir euch dabei (digitale) Veranstaltungen mit Bewegungs- und Mitmachaktionen für Kinder zu gestalten. In unserem Leitfaden könnt ihr viele verschiedene Bewegungsstationen entdecken oder euch selbst welche ausdenken. Wir sind gespannt auf eure Ideen. Und wenn ihr gar nicht weiter wisst, aber unbedingt eine Veranstaltung machen möchtet, kontaktiert uns gerne.
Wir haben über 50 Sportvereine bei der Durchführung von Mitmachaktionen für Kinder unterstützt. Insgesamt wurden 20.000 € ausgeschüttet.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Nutzt trotzdem gerne alle Unterlagen und den Leitfaden für Mitmach- und Bewegungsaktionen. Wir danken allen teilnehmenden Sportvereinen!
Hier findest du alle Materialien, die du für eine Veranstaltung mit Bewegungsaktionen brauchst. Vorlagen, Checklisten und vieles mehr findest du in unserem Dateipaket. Weitere Materialien und Unterstützung bei der Umsetzung von Bewegungsaktionen findest du bei unserem
Projekt 3F - Fit for Family .
Hier findet ihr Vorlagen und Hilfsmittel, die euch bei einer Antragstellung unterstützen. Bei Fragen setzt euch gerne mit uns in Verbindung!
Hier findest du unseren allgemeinen Richtlinien. Spezifische Kriterien gibt es jeweils bei der
Fördermöglichkeit.
Um einen guten Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben im Projekt zu behalten, nutze diese Vorlage.
Diese Informationen unterstützen dich bei der Stellung deines Antrags bei der Niedersächsischen Kinderturnstiftung.
Hier findet ihr zu eurer Unterstützung Vorlagen und Hilfen, die euch bei einer Antragstellung unterstützen.
Du möchtest einen Antrag bei uns stellen und benötigst dabei Hilfe?
Die Niedersächsische Kinderturnstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Steuernummer: 25/207/46992
Vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB:
Prof.*in Dr.*in Dörte Heüveldop, Silke Wächter, Tobias Bansen